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GRUNDSÄTZE

Wer sorgsam und umsichtig die Überleitung von Vermögen gestaltet, bietet die beste Gewähr für den Erhalt des Familienvermögens und den gedeihlichen Fortbestand seiner Familie. So banal dieser Satz klingen mag – die Wenigsten beherzigen ihn. In Deutschland hat nur jeder fünfte Erblasserhaushalt ein Testament errichtet. Alle anderen erachten die gesetzlichen Regelungen offenbar als ausreichend. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ungeordnete oder unklare Erbschaften einen nahezu idealen Nährboden für erbittert geführte Streitigkeiten bilden. Streitigkeiten, die nur allzu oft auch in einem scheinbar stabilen Familienverbund zu Zerwürfnissen führen.

Jedem, der nun daran geht, seinen Nachlass zu regeln, stellen sich viele Fragen. Aber nicht nur das. Zunächst muss die Scheu überwunden werden, sich mit dieser Thematik überhaupt zu befassen. In diesem sensiblen Spannungsfeld wird die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung oftmals unerlässlich sein.

Während das Selbstverständnis von Rechtsanwälten gemeinhin auf die streitige Durchsetzung einzelner Ansprüche gerichtet ist, erachte ich die Erarbeitung von streitvermeidenden Strategien als den sachdienlicheren Anknüpfungspunkt rechtsberatender Tätigkeit.

Als unabhängiger Berater zeige ich Ihnen bei erbrechtlichen Fragestellungen Möglichkeiten aber auch Risiken auf und leiste bei der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse Hilfestellung.