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NACHFOLGEPLANUNG

Ähnlich der medizinischen Anamnese, dient die Nachlassplanung der Strukturierung sämtlicher relevanter Einflußgrößen. Neben der Erfassung der familiären Verhältnisse, ist vor allem die Analyse des wirtschaftlichen Status von großer Bedeutung. In dieser frühen Phase der Gestaltung bietet sich ein Gespräch zwischen den Generationen an. Die frühzeitige Einbindung der Erben in den Gestaltungsprozess gewährleistet ein hohes Maß an Akzeptanz und leistet einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Beteiligten. Im Rahmen des Generationengespräches kann der Rechtsanwalt als neutraler Moderator fungieren, der hilft, die gegenseitigen Erwartungen und Wünsche zu ermitteln und ein gemeinsames Ziel zu formulieren.

Der Prozess der Nachlassplanung kann natürlich auch bewusst in der Vermeidung erbrechtlicher Gestaltung münden, wenn etwa der Mandant lebzeitige Schenkungen als vorteilhaft erkennt.